KV-Lexikon : Z
Begriffe

Zahnbehandlung

 

 




Zahnbehandlung

Die Zahnbehandlung umfasst die ambulante Behandlung durch den Zahnarzt. Abrechungsgrundlage der zahnärztlichen Leistungen ist die GOZ, die Gebührenordnung für Zahnärzte.

Vereinbarte Zahnstaffeln werden auf die Zahnbehandlung nicht angewendet. Sie finden lediglich Anwendung auf den Zahnersatz.

In Tarifen mit einem Selbstbehalt fällt die Zahnbehandlung nicht unter die ambulante Behandlung. Der Selbstbehalt wird auf die Leistungen wegen Zahnbehandlung also nur in den Großschadentarifen angewendet.
 

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