KV-Lexikon : M
Begriffe

Mitarbeitende Familienangehörige
Mutterschutzgesetz

 

 




Mitarbeitende Familienangehörige
Bei Freiberuflern oder Selbständigen kommt es vor, dass die Familienangehörigen im Betrieb mitarbeiten. Die Angehörigen sind dann unter den gleichen Voraussetzungen versicherungspflichtig wie die “fremden” Arbeitnehmer.

Voraussetzung für die Anerkennung als Arbeitsverhältnis ist, dass der Familienangehörige für die Arbeit befähigt ist und wie die anderen Arbeitnehmer tatsächlich im Betrieb beschäftigt ist. Arbeitsleistung und Entgelt müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das Entgelt muss dem Familienangehörigen tatsächlich zufließen und als Betriebsausgabe gebucht werden.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist das Familienmitglied - sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - versicherungspflichtig, ansonsten ist eine versicherungsfreie, familiäre Mitarbeit anzunehmen.

In vielen Fällen werden die Familienangehörigen jedoch versicherungsfrei sein, weil sie nur in geringfügigem Umfang arbeiten. Familienangehörige sind selbstverständlich versicherungsfrei, wenn sie über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen oder als Mitunternehmer z.B. wegen ihrer Position als Gesellschafter nicht versicherungspflichtig sind.


Mutterschutzgesetz

Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) steht die werdende Mutter und Wöchnerin in einem Arbeitsverhältnis u.a. unter einem Kündigungsschutz, und zwar während der Schwangerschaft und für 4 Monate bzw., wenn der Erziehungsurlaub genommen wird, für längstens 36 Monate nach der Entbindung. Ausnahmen von diesem Kündigungsschutz gibt es nur in seltenen Sonderfällen (z. B. bei Insolvenz des Arbeitgebers), wenn die zuständige oberste Landesbehörde zugestimmt hat (§ 9 MuSchG). Andererseits kann jedoch die Mutter während der Schwangerschaft und zum Ende der Schutzfrist fristfrei kündigen. Außerdem kann sie zum Ende des Erziehungsurlaubs mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Die werdende Mutter soll ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen und auf Verlangen darüber eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme auf Kosten des Arbeitgebers vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Schwangerschaft der Aufsichtsbehörde (z. B. dem Gewerbeaufsichtsamt) zu melden, jedoch darf er sie nicht anderen Personen unberechtigt bekannt geben (§ 5 MuSchG).

Kleinbetrieben bis 20 Mitarbeitern werden die wesentlichen Kosten des Mutterschutzes (Lohnfortzahlung und Arbeitgeberzuschuss) voll erstattet. 

Nicht unter das Mutterschutzgesetz fallen Hausfrauen, Selbständige und Beamtinnen (für Beamtinnen greifen ggf. ähnliche Regelungen aus der Beihilfe).


Mitteilungspflicht, ärztliches Zeugnis

Werdende Mütter sollen unverzüglich dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen. Denn nur dann kann dieser die ihm gesetzlich auferlegten Pflichten zum Schutz der werdenden Mutter auch erfüllen. Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich einen Nachweis, muss er selbst die Kosten für die Bescheinigung übernehmen.

Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der voraussichtlichen Geburt und endet 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt. 

Bei Frühgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um den "verlorenen" Anteil der Schutzfrist vor der Geburt. Eine Frühgeburt muss ärztlich festgestellt und bescheinigt werden.

Beschäftigungsverbot

Während der Mutterschutzfrist besteht ein Beschäftigungsverbot. Darüber hinaus bestehen Beschäftigungsverbote,

- wenn für Mutter und/oder Kind bei fortdauernder Beschäftigung eine gesundheitliche Gefährdung besteht,

- für stillende und werdende Mütter für bestimmte Tätigkeiten.

Ein Anspruch auf Mutterschutzlohn besteht während eines Beschäftigungsverbots. Besteht während der Schwangerschaft eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit, so besteht lediglich Anspruch auf Krankengeld.

Kündigungsschutz

Die werdende Mutter steht unter Kündigungsschutz bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung. Sofern die Mutter Erziehungsurlaub verlangt hat, besteht bis zu dessen Ablauf Kündigungsschutz.


Kündigung auf eigenen Wunsch

Eine Frau kann während der Schwangerschaft und während der Schutzfrist nach der Entbindung das Arbeitsverhältnis jederzeit zum Ende der Schutzfrist nach der Entbindung kündigen. Bei Erziehungsurlaub ist eine Kündigung zum Ende des Urlaubes möglich.

Leistungen:

GKV

- Vorsorgeuntersuchungen ,
- Versorgung mit Arzneimitteln, Verbandmitteln und Heilmitteln
- stationäre Entbindung
- ärztliche Betreuung
- bei Hausgeburten Hebammenhilfe, häusliche Pflege
- Haushaltshilfe
- Entbindungsgeld


GKV

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem um die gesetzlichen Abzüge geminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate, bei wöchentlicher Abrechnung der letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.

Es beträgt höchstens DM 25,-- für den Kalendertag. übersteigt der durchschnittliche Nettolohn diesen Höchstsatz, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen, wobei das ab Geburt gezahlte Erziehungsgeld von monatlich DM 600,-- auf das Mutterschaftsgeld angerechnet wird.

Beispiel: Mutterschaftsgeld DM 750,--
Erziehungsgeld DM 600,-- 
Auszahlung DM 150,--
Beitragsfreiheit während des Bezuges von Erziehungs- und Mutterschaftsgeld und für die Dauer des Erziehungsurlaubs.

PKV

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfristen einmalig ein Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 400,-- , zu beantragen beim 

Bundesversicherungsamt
- Mutterschaftsgeldstelle -
Reichpietschufer 72-76
1000 Berlin 30

Höhe und Dauer des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum Mutterschaftsgeld werden nicht verändert. D.h. der Unterschiedsbetrag zwischen DM 25,-- und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgeltes (Nettoverdienst) ist zu beanspruchen. 

Nicht berufstätige Frauen

GKV

- einmaliges Mutterschaftsgeld von DM 150,--.
- Beitragsfreiheit während des Bezuges von Erziehungsgeld.


PKV

- kein Mutterschaftsgeld.
- Beitragspflicht während des Bezuges von Erziehungsgeld.


Selbständige Frauen mit Krankentagegeld 

GKV-Versicherte 

erhalten während der Mutterschutzfristen ein Mutterschaftsgeld in Höhe des versicherten Tagegeldes abzüglich des gezahlten Erziehungsgeldes in Höhe von monatlich DM 600,--. 

Beispiel: KT DM 130,--, 130,- x 30 Tage = DM 3.900,--
abzüglich Erziehungsgeld DM 600,--
Auszahlung DM 3.300,--

Es besteht Beitragspflicht während des Bezugs von Erziehungsgeld.

PKV-Versicherte

erhalten kein Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld steht ihnen für die ersten 6 Monate unabhängig vom Einkommen zu. Es besteht Beitragspflicht während des Bezugs von Erziehungsgeld.

Nicht erwerbstätige Frauen und Selbständige ohne Krankentagegeld

GKV-Versicherte

erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von DM 150,-- und ab Geburt ein Erziehungsgeld von monatlich DM 600,-- Einkommensunabhängig für die ersten 6 Monate. Beitragspflicht während des Bezuges von Erziehungsgeld.

PKV-Versicherte

erhalten kein Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld steht ihnen für die ersten 6 Monate unabhängig vom Einkommen zu.

Erziehungsgeld

Anspruch auf Erziehungsgeld

Anspruch auf Erziehungsgeld hat, wer einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und mit dem Kind, für das ihm das Erziehungsgeld zusteht, in einem Haushalt lebt, das Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. Die Grenze für eine nicht volle Erwerbstätigkeit ist auf wöchentlich 19 Stunden festgelegt.

Erziehungsgeld erhalten auch nicht berufstätige Frauen.

Beginn und Ende des Anspruchs

Das Erziehungsgeld wird auf schriftlichen Antrag vom Tag der Geburt an bis zur Vollendung des 24. Lebensmonats gezahlt.

Höhe des Erziehungsgeldes

Das Erziehungsgeld beträgt max. DM 600,-- monatlich und ist steuerfrei. 

Für Ehepaare mit einem Einkommen von über DM 100.000,-- p.a. entfällt das Erziehungsgeld während der ersten 6 Lebensmonate des Kindes. Bei anderen Berechtigten darf das Jahreseinkommen DM 75.000,-- nicht übersteigen. Ab dem 7.Monat gelten niedrigere Einkommensgrenzen. Diese liegen für Verheiratete mit einem Kind bei DM 29.400,-- Netto, für Alleinerziehende mit einem Kind bei Netto DM 23.700,--. Mit jedem weiteren Kind, für das Kindergeld beantragt werden kann, erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils DM 4.200,--. Liegt das Jahreseinkommen über der Einkommensgrenze, mindert sich das Erziehungsgeld um den zwölften Teil von 40% des die Grenze übersteigenden Einkommens.

Beispiel:

Jahresnettoeinkommen 33.000,-- DM
./. Einkommensgrenze 29.400,-- DM

= 3.600,-- DM
davon 40% 1.440,-- DM
mtl. Anteil 120,-- DM

Erziehungsgeld 600,-- DM
Kürzung 120,-- DM

Erziehungsgeld 480,-- DM

Einkommensgrenzen für Erziehungsgeld ab dem 7.Lebensmonat (Jahresnettoeinkommen)

Anzahl Kinder / Volles Erziehungsgeld bis / Gemindertes Erziehungsgeld bis maximal

Ehepaar 1 29.400,-- DM 47.400,-- DM
Alleinerziehende 23.700,-- DM 41.700,-- DM

Ehepaar 2 33.600,-- DM 51.600,-- DM
Alleinerziehende 27.900,-- DM 45.900,-- DM

Ehepaar 3 37.800,-- DM 55.800,-- DM
Alleinerziehende 32.100,-- DM 50.100,-- DM

Ehepaar 4 42.000,-- DM 60.000,-- DM
Alleinerziehende 36.300,-- DM 54.300,-- DM

Wie weist man das Einkommen nach?

Mit dem Einkommensteuerbescheid bzw. dem Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich.

Zu berücksichtigen ist das Einkommen, das im laufenden Kalenderjahr der Geburt des Kindes erzielt wird. 

Wo beantragt man Erziehungsgeld?

Baden-Württemberg Landeskreditbank, Schloßplatz 10/12, 76131 Karlsruhe

Bayern Versorgungsamt , Morellstraße 30, 86159 Augsburg

" , Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
" , Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
" , Richelstraße 17, 80634 München 19 

(Buchstaben A-H)

" , Bayerstraße 32, 80335 München 2

(Buchstaben I-Z)

" , Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg 2
" , Landshuterstraße 55, 93053 Regensburg 2
" , Georg-Eydelstraße 13, 97082 Würzburg

Bremen Amt für soziale Dienste in Bremen

Bremerhaven das Jugendamt

Hamburg Bezirksämter (Einwohnermeldeamt)

Hessen Versorgungsamt , Bartningstraße 53, 64289 Darmstadt
" , Darmstädter Straße 52, 64625 Bensheim

" , Eckenheimer Landstraße 303, 60314 Frankfurt
" , Marquardtstraße 23, 36039 Fulda
" , Südanlage 14a, 35390 Gießen
" , Frankfurter Straße 84a, 34121 Kassel
" , John-F.Kennedy-Straße 4, 65139 Wiesbaden

NRW Versorgungsamt , Schenkendorfstraße 2-4, 52000 Aachen

" , Stapenhorststraße 62, 33615 Bielefeld 1
" , Lindemannstraße 78, 44137 Dortmund 1
" , Roßstraße 92, 40470 Düsseldorf 30

" , Ludgeristraße 12, 47057 Duisburg 1
" , Kurfürstenstraße 33, 45138 Essen 1
" , Vattmannstraße 2-4, 45870 Gelsenkirchen
" , Boltensternstraße 10, 50735 Köln 60
" , Von-Steuben-Straße 10, 48143 Münster
" , Heinzbergplatz 13, 59494 Soest
" , Friedrich-Engels-Allee 76, 42285 Wuppertal 2

Rheinland-Pfalz Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise

Saarland Versorgungsamt

S-H Versorgungsamt , 23552 Lübeck,

" , 25746 Heide

" , 24837 Schleswig

" , 24103 Kiel 

Erziehungsurlaub

Der Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes, das nach dem 31.12.1991 geboren ist. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mit dem Kind, Stiefkind oder Adoptivkind in einem Haushalt lebt und dieses Kind selbst betreut und erzieht. Bei einem adoptierten Kind und bei einem Kind in Adoptionspflege kann Erziehungsurlaub von insgesamt drei Jahren ab der Inobhutnahme, längstens bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Ein Anspruch auf Erziehungsurlaub besteht nicht während des Beschäftigungverbotes und wenn der andere Elternteil nicht erwerbstätig ist (es sei denn, er ist arbeitslos).


Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubes

Der Arbeitgeber muss den Erziehungsurlaub spätestens vier Wochen vor dem Zeitpunkt, von dem ab er ihn in Anspruch nehmen will vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welchen Zeitraum oder für welche Zeiträume er Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen will. Eine Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub oder ein Wechsel unter den Berechtigten ist dreimal zulässig. 

Stirbt das Kind während des Erziehungsurlaubs, endet dieser spätestens drei Wochen nach dem Tod des Kindes.

Teilzeitarbeit und Erziehungsurlaub

Teilzeitarbeit während des Erziehungsurlaubes ist nicht auf 19 Stunden in der Woche begrenzt, aber man verliert dadurch den Anspruch auf Erziehungsgeld. 

Kündigungsrecht in der Zeit des Erziehungsurlaubes

Sind die gesetzlichen oder die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen kürzer als die Sonderkündigungsfrist, so kann der Arbeitnehmer von dem ihm zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch machen. Er kann dann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Erziehungsurlaubes kündigen.

Kindererziehungszeiten

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden der Mutter oder dem Vater Zeiten der Kindererziehung als rentenbegründende und rentensteigernde Versicherungszeiten angerechnet. Bei Geburt des Kindes vor dem 1. Januar 1992 werden 12 Monate, bei Geburt des Kindes nach dem 31. Dezember 1991 werden 36 Monate angerechnet.

Krankenversicherungsschutz in der Zeit des Erziehungsurlaubes

GKV

Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung wird beitragsfrei aufrechterhalten.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben ebenfalls beitragsfrei, wenn Erziehungsgeld als Lohnersatzleistung gezahlt wird (Wäre der Arbeitnehmer vor Beginn des Erziehungsgeldes einen Monat nicht berufstätig, hätte er keinen Anspruch auf Beitragsfreiheit während des Erziehungsurlaubes).

PKV

In der privaten Krankenversicherung besteht keine Beitragsfreiheit.

Für Arbeitnehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmer versichert sind und die während eines Erziehungsurlaubes wegen der Ausübung einer erziehungsgeldunschädlichen Teilzeitbeschäftigung (wöchentlich 19 Std.) krankenversicherungspflichtig würden, besteht folgende Möglichkeit:

Sie können sich für diese Zeit auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen und ihren bisherigen Krankenversicherungsschutz beibehalten. Die Befreiung erstreckt sich nur auf die Zeit des Erziehungsurlaubes. Für die Zeit der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht während der Teilzeitbeschäftigung haben die Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Zuschuss zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

 

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