Einkommen
Beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung ist für die Berechnung des Tagessatzes die Höhe des Monatsnettoeinkommens
zugrunde zu legen. Die Höhe des Monatsnettoeinkommens ergibt sich aus dem Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor Antragstellung. Das Krankentagegeld darf dabei zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern dieses Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Zusätzlich versicherbar sind Beitragszahlungen rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer für die Rentenversicherung (z.Zt. siehe Grenzwerte).
Entbindung / Entbindungspauschale
In der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung besteht tariflicher Leistungsanspruch für Schwangerschaft und Entbindung.
In der Regel besteht kein Leistungsanspruch für die Krankentagegeldversicherung, die eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, Schwangerschaftsunterbrechung, Fehlgeburt und Entbindung von der Leistungspflicht ausschließt.
Bsp.: Bei einem Tagegeld von DM 200,- erhält die Versicherte nach der Entbindung eine Pauschale von DM 2.400,- + DM 400,- Mutterschaftsgeld = DM 2.800,-.
Ersatzkassen
Jeder Arbeitnehmer, unabhängig, ob Arbeiter oder Angestellter, kann eine Ersatzkasse wählen. Der Bezirk einer Ersatzkasse kann durch Satzungsregelung auf das Gebiet eines oder mehrerer Länder oder auch auf das gesamte Bundesgebiet erweitert werden. Die entsprechende Satzungsregelung bedarf der Genehmigung der vor der Erweiterung zuständigen Aufsichtsbehörde. Ersatzkassen können sich auch auf
Beschluss ihrer Verwaltungsräte vereinigen. Eine Schließung ist möglich, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gesichert wird. Die Aufsichtsbehörde bestimmt den Zeitpunkt, an dem die Schließung wirksam wird.
Die gewählte Ersatzkasse ist verpflichtet, jeden Versicherten, der sie gewählt hat, aufzunehmen (Kontrahierungszwang). Die Mitgliedschaft zur Ersatzkasse wird durch eine entsprechende Beitrittserklärung erlangt. Die Ersatzkasse hat nach der Wahl eine Mitgliedsbescheinigung auszustellen. Diese ist unverzüglich dem Arbeitgeber vorzulegen.
Die Ersatzkassen versichern insgesamt knapp 18 Millionen Mitglieder zuzüglich der Angehörigen.
Angestellten-Krankenkassen:
Barmer Ersatzkasse (BEK)
Dt. Angestellten-Krankenkasse (DAK)
Hamburg-Münchner Ersatzkasse (HaMü)
Hanseatische Ersatzkasse (HEK)
Handelskrankenkasse Bremen**
Kaufm. Krankenkasse Halle (KKH)
Techniker Krankenkasse (TK)
Arbeiter-Ersatzkassen:
Braunschweiger Kasse
Buchdrucker Krankenkasse* (BUKK)
Gärtner-Krankenkasse (GKK)
Hamburgische Zimmerer-KK (HZK)
KK Eintracht Heusenstamm *** (KEH)
Neptun-Ersatzkasse
Schwäbisch-Gmünder Ersatzkasse (GEK)
* Zuständigkeitsbereich: Niedersachsen
** Zuständigkeitsbereich: Bremen / Niedersachsen
*** Zuständigkeitsbereich: Hessen