Studentenjobs

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Studentenjobs bleiben attraktiv

65 Prozent aller Hochschüler, so hat das Deutsche Studentenwerk ermittelt, finanzieren ihr Studium durch geregelte Arbeit. Die vielzitierte 630 Mark - Neureglung wirft auch auf die Studentenjobs ein anderes Licht. 

Für "geringfügige" Studenten zahlen Sie Pauschalbeiträge

Nach wie vor unterscheiden wir zwischen der Dauerbeschäftigung und einem Aushilfsjob. Beginnen wir mit dem unbefristeten Studentenjob. Bewegt er sich im geringfügigen Rahmen (weniger als 15 Stunden pro Woche und nicht mehr als 630 DM im Monat), so gelten die allgemeinen Regeln. Das bedeutet seit dem 1. April: Die Beschäftigung ist versicherungsfrei, aber der Arbeitgeber muss Pauschalbeiträge entrichten. Zehn Prozent zur Krankenversicherung (sofern der Student gesetzlich  krankenversichert ist) und zwölf Prozent  zur Rentenversicherung. Insoweit gibt es keinen Unterschied zu den jobbenden Hausfrauen oder Rentnern.

Bis 20 Stunden versicherungs- und beitragsfrei

Die Priorität des Studiums wird unterstellt, wenn der nebenher ausgeübte Job 20 Stunden in der Woche nicht überschreitet. Die Folge: Diese Studentenjobs sind versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Daran hat auch die Neureglung nichts geändert.

Ganz anders: Rentenversicherung

In diesem Versicherungszweig sind Studenten, die mehr als geringfügig arbeiten, generell versicherungspflichtig. (Ausnahme: In einer Studien- oder Zwischenpraktika). Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die normalen Beiträge zahlen.

Nichts Neues für Aushilfen

Ist der Studentenjob zur Aushilfe angelegt, so hat sich an der bisherigen Rechtslage nichts geändert. Die neuen Pauschalbeiträge kommen für die Aushilfsjobs nicht in Betracht. Alle Fallgruppen finden Sie in der folgenden Entscheidungstabelle. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Auswirkungen auf die Familienversicherung?

Für Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, können sich möglicherweise Konsequenzen ergeben. Die Einkünfte aus dem Studentenjob führen eventuell dazu, dass die beitragsfreie Familienversicherung endet. Das kann jedoch nur im Einzelfall beurteilt werden. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung an.

 

 

8 Fallgruppen: Studentenjobs im Überblick

Der Dauerjob                                                                          

Arbeitszeit

Entgelt

KV / PV/ AV *

RV *  

unter 15 Std. wöchentlich

bis 630 DM monatlich

versicherungsfrei 10% Pauschalbeitrag zur KV (wenn gesetzlich versichert

versicherungsfrei
12% Pauschalbeitrag

unter 15 Std. wöchentlich

über 630 DM monatlich

versicherungsfrei 
keine Beiträge

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

15 bis 20 Std. wöchentlich

spielt keine Rolle

versicherungsfrei
keine Beiträge

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

über 20 Std. wöchentlich

spielt keine Rolle

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

Der Aushilfsjob                                                                                                      

Zeitlich begrenzt

Berufsmäßig ausgeübt?

KV/PV/AV

RV

bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage

insgesamt nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage im Jahr

versicherungsfrei
keine Beiträge

versicherungsfrei 
keine Beiträge

bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage

insgesamt mehr als 2 Monate, aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr

versicherungsfrei
keine Beiträge

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage

insgesamt mehr als 26 Wochen im Jahr

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

über 2 Monate, aber ausschließlich in den Semesterferien

insgesamt nicht mehr als 26 Wochen im Jahr

versicherungsfrei
keine Beiträge

versicherungspflichtig
allgemeine Beiträge

        * KV=Krankenversicherung  PV=Pflegeversicherung  AV=Arbeitslosenversicherung
        *
RV=Rentenversicherung

 

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