Leistungskürzungen GKV

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Die Gesetzliche Krankenversicherung

Was Patienten seit dem 1. Juli '97 selbst  bezahlen müssen 
und wie sie den Aderlass begrenzen können
  


Ein schwarzer Tag für gesetzlich Versicherte:

Seit dem 1. Juli 1997 müssen sie noch tiefer in die eigene Tasche greifen, wenn ihnen ihr Arzt Medikamente oder Massagen verschreibt, sie einige Tage in eine Klinik einweist oder ihnen  eine neue "Krone" verpasst. 

Damit, so das Wissenschaftliche Institut der AOK, zahlt ein Ehepaar mittleren Alters neuerdings im Durchschnitt 1250 Mark im Jahr selbst - bisher war es mit etwa 718 Mark dabei. Damit, so das Wissenschaftliche Institut der AOK, zahlt ein Ehepaar mittleren Alters neuerdings im Durchschnitt 1250 Mark im Jahr selbst - bisher war es mit etwa 718 Mark dabei. 

Krankenbett

Die dritte Stufe der Gesundheitsreform beschert den Versicherten jedoch nicht allein höhere Selbstbeteiligungen. Ein Geflecht von neuen Regelungen über zumutbare Höchstgrenzen, Beitragsrückerstattungen, Festsätze ... macht es ihnen künftig nahezu unmöglich, die Leistungen der Kassen zu vergleichen.  

Allerdings können Patienten den Aderlass begrenzen. Drei Klauseln schützen vor finanziellen Härten: 

Die neue Härtefallregelung schützt Geringverdiener. Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe und BAföG zahlen nichts selbst. Arbeitnehmer, denen pro Monat weniger als 1.708 Mark (im Osten 1.456 Mark) zur Verfügung stehen, müssen nur im Krankenhaus einen Beitrag leisten, von anderen Zuzahlungen sind sie befreit. Die Grenze steigt für den ersten Angehörigen um 640,50 Mark, für jeden weiteren um 427 Mark (Osten: 546 bzw. 364 Mark). Wenn der Versicherte seiner Krankenkasse sein Einkommen nachweist, bekommt er eine "Befreiungs-Karte", die er in der Apotheke vorlegt.

Die Überforderungsklausel sorgt dafür, dass jeder Versicherte maximal zwei Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens für Zuzahlungen ausgeben muss. Für chronisch Kranke sinkt die Schwelle auf ein Prozent, wenn sie wegen einer bestimmten Krankheit in Dauerbehandlung sind und bereits ein Jahr lang zwei Prozent ihres Einkommens berappt haben. Die Krankenkassen verteilen Quittungshefte, in die die Apotheker die Selbstbeteiligungen eintragen. Am Endes des Jahres erstattet die Versicherung zu viel bezahltes Geld.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind - außer bei Zahnersatz und Fahrtkosten - von sämtlichen Zuzahlungen befreit.

 

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