Die
Gesetzliche Krankenversicherung
Was Patienten seit dem 1. Juli
'97 selbst bezahlen müssen
und
wie sie den Aderlass begrenzen können |
Ein schwarzer Tag für
gesetzlich Versicherte:
Seit dem 1. Juli 1997 müssen sie noch tiefer in
die eigene Tasche greifen, wenn ihnen ihr Arzt Medikamente oder Massagen verschreibt, sie
einige Tage in eine Klinik einweist oder ihnen eine neue "Krone"
verpasst.
Damit, so das Wissenschaftliche Institut der AOK, zahlt ein Ehepaar mittleren
Alters neuerdings im Durchschnitt 1250 Mark im Jahr selbst - bisher war es mit etwa 718
Mark dabei. Damit, so das Wissenschaftliche Institut der AOK, zahlt ein Ehepaar mittleren
Alters neuerdings im Durchschnitt 1250 Mark im Jahr selbst - bisher war es mit etwa 718
Mark dabei.
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Die dritte Stufe der Gesundheitsreform beschert den
Versicherten jedoch nicht allein höhere Selbstbeteiligungen. Ein Geflecht von neuen
Regelungen über zumutbare Höchstgrenzen, Beitragsrückerstattungen, Festsätze ...
macht es ihnen künftig nahezu unmöglich, die Leistungen
der Kassen zu vergleichen. |
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Allerdings können Patienten den
Aderlass
begrenzen. Drei Klauseln schützen vor finanziellen Härten:
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Die neue Härtefallregelung schützt
Geringverdiener. Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe und BAföG zahlen nichts selbst.
Arbeitnehmer, denen pro Monat weniger als 1.708 Mark (im Osten 1.456 Mark) zur Verfügung
stehen, müssen nur im Krankenhaus einen Beitrag leisten, von anderen Zuzahlungen sind sie
befreit. Die Grenze steigt für den ersten Angehörigen um 640,50 Mark, für jeden
weiteren um 427 Mark (Osten: 546 bzw. 364 Mark). Wenn der Versicherte seiner Krankenkasse
sein Einkommen nachweist, bekommt er eine "Befreiungs-Karte", die er in der
Apotheke vorlegt.
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Die Überforderungsklausel sorgt dafür,
dass jeder Versicherte maximal zwei Prozent des Brutto-Haushaltseinkommens für Zuzahlungen
ausgeben muss. Für chronisch Kranke sinkt die Schwelle auf ein Prozent, wenn sie
wegen einer bestimmten Krankheit in Dauerbehandlung sind und bereits ein Jahr lang zwei
Prozent ihres Einkommens berappt haben. Die Krankenkassen verteilen Quittungshefte, in die
die Apotheker die Selbstbeteiligungen eintragen. Am Endes des Jahres erstattet die
Versicherung zu viel bezahltes Geld.
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 | Kinder und Jugendliche unter 18
Jahren sind - außer bei Zahnersatz und Fahrtkosten - von sämtlichen Zuzahlungen
befreit.
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