GKV oder PKV ?

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Privat oder Gesetzlich ?  

Wo Sie richtig aufgehoben sind ... 

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Kassen staffeln die Beiträge nach dem Einkommen. Berechnet wird ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts (Spanne von 11% bis über 14%) - maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (77.400 Mark brutto im Westen, 63.900 Mark im Osten)  
(Stand: 2000)

Die Beiträge sind also lebenslänglich vom Einkommen abhängig. Je mehr Sie verdienen, desto mehr Beitrag zahlen Sie auch. Alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert (Ehepartner, Kinder). Hierbei zählt eine geringfügige Beschäftigung bis 630,- DM nicht als Erwerbstätigkeit. 

Schüler und Studenten sind bis zum 25.Lebensjahr mitversichert, Zeiten für Wehrdienst oder Ersatzdienst werden hinzugerechnet.

Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger werden ebenfalls in der Gesetzlichen versichert.

Private Krankenversicherung

Die Prämien richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn, nicht jedoch nach dem Einkommen. Daher ist je nach persönlicher Konstellation die Private oft wesentlich günstiger - vor allem für Selbständige. 

Kinder und nicht berufstätige Ehepartner müssen sich selbst versichern. Deshalb ist der private Schutz nicht unbedingt für jeden geeignet.

Als Faustregel gilt:

Die Private ist geeignet für Einzelpersonen, Ehepaare (1 Verdiener mit bis zu 2 Kindern) Ehepaare (2 Verdiener - dann generell) und für alle Selbständigen und Beamten.

Wer in eine Privatversicherung wechselt, kommt auch in die private Pflege-Pflichtversicherung - muss also auch hier alle Familienmitglieder einzeln versichern - Kinder sind aber beitragsfrei.
Alle privaten Gesellschaften bieten unterschiedliche Leistungen an, die meist über die der Gesetzlichen hinausgehen. Der Versicherte wählt die Leistungen selbst aus.
Neu seit dem 01.01.2000 :
Alle nach diesem Termin abgeschlossenen Privaten Krankenversicherungen beinhalten einen Zusatzbaustein für die Beitragsreduzierung ab dem 65. Lebensjahr. Der Beitrag hierfür beträgt 10% vom Beitrag für die Krankenversicherung (Pflegeversicherung, Krankentagegeld und andere Zusatzbausteine sind ausgenommen). Je eher jemand sich Privat versichert, um so höher ist die Beitragsentlastung im Rentenalter. Durch diese im Dezember 1999 beschlossene gesetzliche Regelung ist das Thema "Beiträge im Alter" vom Tisch.   

Vorausschauende Taktik

Der Abschluss einer Privatpolice rechnet sich vor allem für junge Singles und kinderlose Doppelverdiener-Paare sowie für Familien mit maximal zwei Kindern. Dagegen fahren Familien mit mehr als zwei Kindern und nur einem Verdiener mit der GKV eindeutig besser.

Für eine junge Frau ist die PKV meist die richtige Lösung. Wenn sie heiratet und Nachwuchs bekommt, kann sie beitragsfrei in die gesetzliche Kasse des Mannes wechseln. Ist der Ehemann ohnehin privat versichert oder plant sie den baldigen Wiedereinstieg in ihren Beruf, hat sie bereits ihre eigene Privatpolice mit günstigem Eintrittsalter.
Um eine überproportionale Beitragssteigerung im Alter zu verhindern, bildet die PKV Altersrückstellungen - jetzt 10% vom Beitrag. Zusätzlich können Tarife zur Altersentlastung versichert werden. Dies ist für Arbeitnehmer interessant, da sich die Firmen mit 50% an diesem Beitrag beteiligen müssen.
Nimmt man eingesparte Beiträge aus der Krankenversicherung und legt diese in z.B. einen Aktienfonds oder eine Direktversicherung an, kann sogar eine Beitragsfreiheit im Alter erreicht werden.
Außerdem ist über einen von jeder Gesellschaft angebotenen Standardtarif gewährleistet, dass man auch im ungünstigsten Fall nicht mehr bezahlen muss, als den Höchstsatz in der GKV.
Einen Beitragszuschuss für die Krankenversicherung im Alter erhält man von der Rentenkasse übrigens egal in welchem System man versichert ist - und zwar in gleicher Höhe.

Wann ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?

Wenn das Einkommen unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, gehören Sie wieder automatisch einer Gesetzlichen an. Sobald Sie allerdings wieder mehr verdienen, müssen Sie zurück in die PKV.

Nur nachdem Sie mindestens 12 Monate Pflichtmitglied der GKV waren oder wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren 24 Monate lang Kassenmitglied waren, können Sie auch bei einem höherem Verdienst wieder freiwillig in der GKV bleiben.

Die Entscheidung für eine private Kasse ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Zumal der Beitrag vom Eintrittsalter abhängt. Wer sich an eine teure Gesellschaft bindet, kann später zwar zur Konkurrenz wechseln. 

Besser aber ist es, sofort einen günstigen Anbieter zu wählen.

weitere Themen:

Die Leistungsunterschiede GKV-PKV

 

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