Wo
Sie richtig aufgehoben sind ... |
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Gesetzliche Krankenkasse
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Die gesetzlichen Kassen staffeln die Beiträge nach dem
Einkommen. Berechnet wird ein bestimmter Prozentsatz des Gehalts
(Spanne von 11% bis über 14%) - maximal bis zur
Beitragsbemessungsgrenze (77.400 Mark brutto im Westen,
63.900 Mark im Osten)
(Stand: 2000)
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Die Beiträge sind also lebenslänglich vom Einkommen abhängig. Je
mehr Sie verdienen, desto mehr Beitrag zahlen Sie auch. Alle nicht erwerbstätigen Familienmitglieder
sind beitragsfrei
mitversichert (Ehepartner, Kinder). Hierbei zählt eine geringfügige
Beschäftigung bis 630,- DM nicht als Erwerbstätigkeit.
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Schüler und Studenten sind bis zum
25.Lebensjahr mitversichert, Zeiten für Wehrdienst oder Ersatzdienst
werden hinzugerechnet.
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Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger werden ebenfalls in der Gesetzlichen versichert.
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Private
Krankenversicherung
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Die Prämien richten sich
nach Eintrittsalter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand
bei Versicherungsbeginn, nicht jedoch nach dem Einkommen. Daher ist je
nach persönlicher Konstellation die Private oft wesentlich günstiger - vor allem für Selbständige.
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Kinder und nicht berufstätige Ehepartner müssen sich selbst versichern. Deshalb
ist der private Schutz nicht unbedingt für jeden geeignet.
Als Faustregel gilt: Die
Private ist geeignet für Einzelpersonen, Ehepaare (1 Verdiener mit bis zu
2 Kindern) Ehepaare (2 Verdiener - dann generell) und für alle
Selbständigen und Beamten.
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Wer in eine Privatversicherung wechselt, kommt auch in die
private Pflege-Pflichtversicherung - muss also auch hier alle
Familienmitglieder einzeln versichern - Kinder sind aber beitragsfrei.
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Alle privaten Gesellschaften bieten unterschiedliche
Leistungen an, die meist über die
der Gesetzlichen hinausgehen. Der Versicherte wählt die Leistungen
selbst aus.
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| Neu seit dem 01.01.2000 :
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| Alle nach diesem Termin abgeschlossenen
Privaten Krankenversicherungen beinhalten einen Zusatzbaustein für die
Beitragsreduzierung ab dem 65. Lebensjahr. Der Beitrag hierfür beträgt
10% vom Beitrag für die Krankenversicherung (Pflegeversicherung,
Krankentagegeld und andere Zusatzbausteine sind ausgenommen). Je eher
jemand sich Privat versichert, um so höher ist die Beitragsentlastung im
Rentenalter. Durch diese im Dezember 1999 beschlossene gesetzliche
Regelung ist das Thema "Beiträge im Alter" vom
Tisch.
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Vorausschauende Taktik
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Der Abschluss einer
Privatpolice rechnet sich vor allem für junge
Singles und kinderlose Doppelverdiener-Paare sowie für Familien mit
maximal zwei Kindern. Dagegen fahren Familien mit mehr als zwei
Kindern und nur einem Verdiener mit der GKV eindeutig besser.
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Für eine junge Frau
ist die PKV meist die richtige Lösung. Wenn sie heiratet und
Nachwuchs bekommt, kann sie beitragsfrei in die gesetzliche Kasse des
Mannes wechseln. Ist der Ehemann ohnehin privat versichert oder plant
sie den baldigen Wiedereinstieg in ihren Beruf, hat sie bereits ihre
eigene Privatpolice mit günstigem Eintrittsalter.
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Um eine überproportionale Beitragssteigerung im Alter zu
verhindern, bildet die PKV Altersrückstellungen - jetzt 10% vom
Beitrag. Zusätzlich
können Tarife zur Altersentlastung versichert werden. Dies ist für
Arbeitnehmer interessant, da sich die Firmen mit 50% an diesem Beitrag
beteiligen müssen.
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Nimmt man eingesparte Beiträge
aus der Krankenversicherung und legt diese in z.B. einen Aktienfonds oder eine Direktversicherung
an, kann sogar eine Beitragsfreiheit im Alter erreicht werden.
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Außerdem ist über einen
von jeder Gesellschaft angebotenen Standardtarif
gewährleistet, dass man auch im ungünstigsten Fall nicht mehr
bezahlen muss, als den Höchstsatz in der GKV.
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Einen Beitragszuschuss
für die Krankenversicherung im Alter erhält man von der Rentenkasse übrigens egal in welchem
System man versichert ist - und zwar in gleicher Höhe.
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Wann ist
eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse möglich?
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Wenn das Einkommen unter
die Beitragsbemessungsgrenze fällt, gehören Sie wieder automatisch
einer Gesetzlichen an. Sobald Sie allerdings wieder mehr verdienen,
müssen Sie zurück in die PKV.
Nur nachdem Sie mindestens 12 Monate Pflichtmitglied der GKV
waren oder wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren 24 Monate lang Kassenmitglied waren,
können Sie auch bei einem höherem Verdienst wieder freiwillig in der GKV bleiben.
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| Die Entscheidung für eine
private Kasse ist meist eine Entscheidung fürs Leben. Zumal der Beitrag
vom Eintrittsalter abhängt. Wer sich an eine teure Gesellschaft
bindet, kann später zwar zur Konkurrenz wechseln. |
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Besser aber
ist es, sofort einen günstigen Anbieter zu wählen. |
weitere Themen:
Die Leistungsunterschiede
GKV-PKV
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