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Wie Sie bis zu 2.878,- DM im Jahr sparen
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Seit Jahresbeginn 1997 dürfen alle Versicherten ihre
Krankenkasse frei wählen. Nur Landwirte, See- und Bergleute müssen in den jeweiligen
Kassen bleiben. Arbeiter müssen sich jedoch nicht mehr bei den allgemeinen
Ortskrankenkassen versichern, viele Betriebs- und Innungskrankenkassen
haben sich für
Firmen- und Branchenfremde geöffnet. |
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Der Wechsel zu einer günstigen Kasse spart bis zu
200 Mark
im Monat oder 2400 Mark im Jahr - davon je die
Hälfte für die Firma und den Arbeitnehmer. |
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Von
der Ersparnis können Sie sich eine Private
Krankenzusatzversicherung leisten, die Ihnen fehlende Leistungen
im Krankheitsfall absichert. Umso notwendiger, je mehr Leistungen
von den Krankenkassen nicht mehr bezahlt werden. |
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Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten nahezu gleiche
Leistungen bei höchst unterschiedlichen Beiträgen :
Die Beitragssätze betragen von 11% bis
über 14% vom Bruttoeinkommen. |
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Freiwillig Versicherte können jederzeit umsteigen -
mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Berufsanfänger und Jobwechsler haben
ebenfalls die freie Wahl. |
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Die rund 28 Millionen Pflichtversicherten jedoch
dürfen ihre bisherige Kasse nur zum Jahresende kündigen - mit drei Monaten
Kündigungsfrist. Wer den 30. September
versäumt hat, muss ein Jahr warten. |
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Neuerdings ist der Beitragssatz jedoch nicht mehr das
alleinige Maß für die Wahl der Kasse. Denn die dritte Stufe der Gesundheitsreform
schreibt vor, dass Versicherungen die Selbstbeteiligung der Mitglieder
hoch setzen müssen,
wenn sie den Beitragssatz anheben. |
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Pro 0,1 Prozentpunkt Beitragsanstieg
muss der Kranke eine
Mark oder ein Prozent mehr selbst berappen. Sinken die Beträge,
muss der
Versicherte entsprechend weniger zahlen. Das soll den Wettbewerb unter den
Gesellschaften anheizen. |
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Denn bei jedem Beitragsanstieg darf der
Kunde kündigen und die Kasse wechseln. |
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Den Versicherten droht damit
ein kaum noch überschaubares Chaos
von Zuzahlungen in Apotheken und Krankenhäusern.
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