Familienversicherung - Böse Falle

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Familienversicherung in der Gesetzlichen - Böse Falle

Wenn jemand als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist seine Familie beitragsfrei mitversichert, sofern die Einkünfte des Partners die Geringverdienergrenze von 630,- DM (Stand: 2000) nicht übersteigen.

Aber Vorsicht:
 
Die beitragsfreie Familienversicherung besteht oft nicht, und es kann zu kostspieligen Nachzahlungen kommen. 

Beispiel:

Wenn die Gattin z. B. von den Eltern eine Immobilie geerbt hat. Diese ist vermietet und bringt mehr als 630 DM pro Monat an Mieteinnahmen. Das war es dann mit der Familienversicherung. Denn die Gattin ist dann versicherungspflichtig. Ähnliches gilt, wenn Sie für 640 DM pro Monat im Betrieb des Gatten mitarbeitet und außerdem ein Sparbuch besitzt. Da Sie auf das Guthaben noch Zinsen bekommt, ist die Grenze ebenfalls überschritten. 

Und schon gibt es keinen Grund mehr, wegen der Familienversicherung in der GKV zu bleiben. Denn spätestens dann ist die Private günstiger.

 

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