Wenn
jemand als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung
versichert ist, ist seine Familie beitragsfrei mitversichert, sofern die
Einkünfte des Partners die Geringverdienergrenze von 630,- DM (Stand:
2000) nicht übersteigen.
Aber
Vorsicht:
Die beitragsfreie Familienversicherung besteht oft nicht, und es kann zu
kostspieligen Nachzahlungen kommen.
Beispiel:
Wenn die Gattin z. B. von den Eltern
eine Immobilie geerbt hat. Diese ist vermietet und bringt mehr als 630 DM
pro Monat an Mieteinnahmen. Das war es dann mit der Familienversicherung.
Denn die Gattin ist dann versicherungspflichtig. Ähnliches gilt, wenn Sie
für 640 DM pro Monat im Betrieb des Gatten mitarbeitet und außerdem ein
Sparbuch besitzt. Da Sie auf das Guthaben noch Zinsen bekommt, ist die
Grenze ebenfalls überschritten.
Und
schon gibt es keinen Grund mehr, wegen der Familienversicherung in der GKV
zu bleiben. Denn spätestens dann ist die Private günstiger.