Ausländische Gäste

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PRODUKTINFORMATION

CARE-Tarife „Incoming“ - Tarif für ausländische Gäste in Deutschland

bis zu 365 Tage für ambulante und stationäre Heilbehandlung
Tarif Care economy
A.
Leistungen des Versicherers
(1)
Ambulante Behandlung im Ausland
100%
des Rechnungsbetrages, max. bis zur Höhe der GOÄ, für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung einschließlich Arzneien und Heilmitteln. Aufwendungen für Hilfsmittel werden ebenfalls zu 100% erstattet, sofern diese infolge eines Unfalls medizinisch notwendig sind.
Fahrtkosten zur oder von der nächst erreichbaren geeigneten ambulanten Heilbehandlung werden bei ärztlich bestätigter Erstversorgung nach einem Unfall zu 100% erstattet.
(2) Krankenhaus-Behandlung
100%
der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung im Krankenhaus wegen Krankheit und Unfallfolgen in der allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) ohne Wahlleistungen (privatärztliche Behandlung).

Erstattungsfähig sind auch die Kosten für medizinisch notwendige Krankentransporte in das nächst erreichbare Krankenhaus und zurück sowie die Kosten für einen Belegarzt.

(3)Zahnbehandlung und -ersatz
75% des Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige ambulante schmerzstillende Zahnbehandlung und 50% bei einfacher Reparatur von Zahnersatz; insgesamt bis zu DM 500,00 für die Vertragslaufzeit.
(4)
Überführungskosten zum
Heimatwohnsitz
100% des Rechnungsbetrages; maximal DM 10.000,--
B.
Besondere Bestimmungen
(1)
Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Heilbehandlung innerhalb der EU, Schweiz und Liechtenstein.
(1.1) Unterbrechung des Aufenthalts
Erfolgt eine vorübergehende Auslandsreise oder eine vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, so gilt nach Meldung durch den VN die Fortführung der Versicherung und die weltweite Ausdehnung des Versicherungsschutzes bis zur Dauer von 6 Wochen je Versicherungsjahr als vereinbart.
(2)
Versicherungsdauer
Die Mindestversicherungsdauer beträgt 15 Tage. Die Versicherung nach diesem Tarif endet
 
zum vereinbarten Zeitpunkt
mit dem Tag, an dem die Versicherungsfähigkeit endet wenn die Höchstvertragsdauer von 365 Tagen erreicht ist.
Eine Verlängerung ist nicht möglich. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Eintritt des Beendigungsgrundes dem Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich mitzuteilen.
(3)
Leistungsausschlüsse
Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Versicherungs- beginn bestehen und / oder bekannt sind.
(4)
Wartezeiterlass
Alle Wartezeiten entfallen
 

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